1. Gehen Sie zuerst zur Gemeinde und erkundigen Sie sich , welche besonderen Richtlinien bezüglich Ihres Baugrundes (z.B. Baufluchtlinien, Bebauungsdichte, Geschoßzahl usw.) gelten.
2. Als Grundlage für die Planung sollten Sie einen aktuellen Lage und Höhenplan beziehungsweise Bestandsplan mit verhandelten Grenzen Ihrer Liegenschaft zur Verfügung haben. Dieser Plan ist Voraussetzung für eine sinnvolle und rasch abzuwickelnde Planung durch Ihr Planungsbüro. Dieses benötigt die Unterlagen um die Mindestabstände zu den Nachbarn beurteilen zu können.
3. Spätestens zur Einreichung der Bauverhandlung wird Ihnen ein Plan gemäß §23 TBO mit den Grenzen, Grenzabständen und Höhendarstellung verpflichtend vorgeschrieben.
4. Nach dem Betonieren der Bodenplatte sind sie verpflichtet, der Gemeinde eine Bestätigung eines Vermessungsfachmannes über die ordnungsgemäße Abnahme (Kontrolle) des Schnurgerüstes nach §23 TBO vorzulegen.
5. Bevor Sie das Dach aufsetzen sind laut TBO §29 die Höhen der letzten Ziegelschar zu kontrollieren um zu gewährleisten, daß die bewilligten Bauhöhen der Ausführung entsprechen. In dieser gesamten Projektabwicklungsphase stehen wir als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Unser Wissen kann Ihnen helfen Zeit und Geld zu sparen!